© Ortsbeirat Engelbach

Historie

Geschichte der Gemeinde Engelbach im Kreis Biedenkopf (von Karl Kohlberger) Wenn man in Wetter, Krs. Marburg, die Bundesstraße 252 verläßt, erreicht man über die Orte Amönau, Treisbach in Richtung Sackpfeife (674 m ü. d. M.) Engelbach, den ersten Ort hinter der gemeinsamen Kreisgrenze Marburg-Biedenkopf. In einem stillen, lieblichen Tal zu beiden Seiten an den klaren klingenden Wassern des Engelbach gelegen, wird dieser Ort von den bewaldeten Ausläufern des Rothaar-Lützler-Gebirges umgeben, im Südwesten das Ahrennest, im Nordwesten die Sackpfeife. Ein landschaftlich schöner, reizender und sauberer Ort. Viele Wanderwege durch Laub- und Nadelwälder in die nahe und weite Umgebung bieten den Erholungssuchenden und Naturfreunden Stille, Ruhe und Erholung. Eine schöne, kleine Kirche, eine neuerbaute Schule, Backhaus und Dorfgemeinschaftshaus sowie eine Alte Mühle mit einem oberschächtigen Wasserrad verbinden Fortschritt und Romantik am trefflichsten. Die Entstehungszeit des Ortes Engelbach ist nicht bekannt. Es kann aber angenommen werden, daß die Gründung sehr weit zurückreicht, spätestens in die Zeit des in dieser Gegend herrschenden Geschlechts der Grafen Giso, die auf der Burg Hollende saßen und die Vogtei über das Königsstift Wetter inne hatten. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß die Bewohner von Engelbach, Pferdsbach, Albertshausen und Dexbach in den versteckten Tälern, im Rücken und Schutz der Hollende, ihrer friedlichen Arbeit in Feld und Wald nachgehen konnten. Urkundlich wurde Engelbach, früher genannt Engelenbahc, auch Engelbahc, im Jahre 1237 genannt. Es gehörte um 1534 innerhalb des kleinen Gerichtes Dexbach zum Gericht Dautphe, Amt Biedenkopf, stand im 15. Jahrhundert unter dem Dekanat Kesterburg (Christenberg) und wurde 1577 nach Dexbach hineingepaart. (Reimer, Histor, Ortslexikon) Engelbach hat schon 1318 dem Stadtgericht Biedenkopf angehört, da damals ein Verkauf Engelbächer Güter betreffend, vor dem dortigen Gericht beurkundet wird. Im Jahre 1356 wird das Untergericht (1495 Haibgericht) Dexbach bekannt, als es vom Landgrafen Heinrich und dessen Sohn als Teil des Amtes Biedenkopf an Wie- gand von Sichertshausen und dessen Stiefsohn Johann von Breidenbach verpfändet wurde. Es bestand 1502 aus den Dörfern Dexbach und Engelbach; außerdem gehörte die heutige Wüstung Pferdsbach dazu. Es wird angenommen, daß das Dexbacher Gebiet ursprünglich nach Wetter gehört habe und das Gericht deshalb eingerichtet und nach Biedenkopf ausgerichtet wurde, weil der Weg nach Biedenkopf über die Bergkette für die Bewohner vorgenannter Orte zu beschwerlich war. Es hat wohl nur örtliche Bedeutung gehabt, denn das Schultheißenamt wurde zwischen 1451 und 1472 mit dem Schultheißenamt des Stadtgerichts Biedenkopf vereinigt. Es wird noch 1592 und 1630 erwähnt. (Ulrich Lennarz, Territorialgeschichte des Hess. Hinterlandes) Graf Siegfried von Wittgestein (Widechenstein), seine Ehefrau Ida und ihre Söhne geistlichen und weltlichen Standes überlassen dem Zisterzienserinnenkloster Calderin (Caldern) einige Eigentümer u. a. einige Güter zu Engelbach mit allem Zubehör. Siegler: Aussteller und Stadt Biedenkopf. Zeugen: u. a. Heinrich, Dekan zu Arfeld (Arvelden), Andreas, Pfarrer zu Asphe (Aspha) und Gerlach Truchseß (Trusheim?). Acta in Biedencap, a. D. 1283, Monas Februarie 5, in die Agatie Virginis. (Die oberhess. Klöster, Registen und Urkunden, 1. Band von Friedrich Schunder) Am 26. Juni 1301 überlassen Bertrad, genannt von Rüdigheim (Rutdinkeln) und ihre Tochter Bertrad dem Kloster Caldern unter anderem zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil vor Schöffen und Bürgern von Marburg, Abtissin und Convent des Klosters Caldern u. a. alle ihre Güter zu Engelbahc (Engelbach) mit sämtlichem Zubehör, behalten sich aber lebenslänglich den Ertrag vor. Auch dürfen sie sich an die Güter halten, wenn sie in Not geraten. Heinrich Großer, Heinrich sein Sohn, dessen Ehefrau Hette und dessen Söhne Johann und Kunz verkaufen unter dem 28. Mai 1358 Johann Scheuernschloß (Schürinzlozze = Scheuers) Konversen. Jutta, Abtissin und dem Konvent des Klosters Caldern eine Gülte von 1 Mark Pfennigen an Martini 1 Gans, 1 Huhn und 1 Fastnachtshuhn aus ihrem Gut zu Engelbach, von dem sie schon 2 Schillinge Zins erhalten. Siegler: Dietrich Rump von Hohenfels (Hohinvels) Ritter. Zeugen: Werner Falkenstein, Bürgermeister. Heidenreich der Jüngere, Schöffe zu Biedencap. Hetzel von Beneschir. (Bonacker?) Kunz Großier, Konrad von Bambach.Henne Wiganshen zu Engelbach und seine Ehefrau Eylche Schybe geben mit Zustimmung der Söhne der Eylche, Hans und Martin Mundenheim, dem Konvent Georgenberg (Jergenberge) bei Frankenberg einen Jahreszins von 1 Gans und 1 Huhn. Am 16. Mai 1528 verkauft Landgraf Philipp von Hessen wiederkäuflich an Hans im Schafstall und seiner Ehefrau Grete zu Engelbach (jetziger Grette Hop-Hof; nach Überlieferung) im Amt Biedenkap ein Gut zu Engelbach — mit allem Zubehör, daß erfrüher vom Kloster Caldern als Landsiedel besaß und von dem er dem Kloster jährlich 11 Schillinge, 1 Gans, 1 Hahn und 1 Huhn zu geben hatte, für 20 Gulden zu je 26 Albus, Datum 16. May, Anno 1528. Gleichzeitig verkauft Landgraf Philipp von Hessen an Paul Bungern und seiner Ehefrau Gertrud und seinem Stiefsohn Hans zu Engelbach (Ingeinbach) im Amt Biedenkopf ein Gut zu Engelbach, das früher dem Kloster Caldern gehörte und ihm jährlich 30 Albus, 2 Gänse, 2 Hähne und 2 Hühner zu zinsen hatte, für 30 Gulden, zuje 26 Albus. (Die oberhess. Klöster, Regesten und Urkunden, 1. Band von Friedrich Schunder) Ein glücklicher Zustand und eine gute Sitte in unserem hessischen Raum, daß vorgenannte Namen zu großen Teilen durch Jahrhunderte hindurch noch heute als feste Hausnamen bestehen und erhalten geblieben sind, wenn auch die Familiennamen wechselten. Zur Gemarkung Engelbach gehörten früher noch zwei Orte und zwar Pferdsbach (Perdisbach) und Albertshausen (Albertehusen). Nach einer Urkunde aus dem 16. Jahrhundert berichtet der Rhentmeister Bastian Bender zu Biedencapif in Eröffnung der Honfeldischenn brieue folgendes: Vors (Zum) vierdt werde inn Nassawischenn lehenbrieffenn des ganzen zehendenn zu Engelbach gedacht. Es sey aber nebenn Engelbach ein ander dorff vor zeittenn gelegen gewesen genandt Pferdsbach; solches sey nuhnmer ein Wustenung und noch heutigs dags unserm g. nedigen f. ürsten und hern etc. mit dinst, bede, güldt, haffern und anderm uffs hauss Biedencapff gewertig und dinstpflichtig; daselbst sey ein sonder Zehendt, von der Engelbacher Feldt Marckt abgesondert, denselben Zehenden hab Honfeiss zu sich in den Engelbecher Zehendenn zur helfft gezogenn und also mitteinander alweg gehabenn, die ander helfft hab Ihe und alwegs der Pfarher zu Deckenssbach ingehabtt. Die Erbenn so die Wustenung inhabenn seinn zu theill ghenn Engelbach und zum theill ghenn Deckenssbach gezogen und dem- nach die gebreuch solcher Wustenung zu gleichem theill ghenn Deckensbach und Engellbach gebrauchdt, dahero vielleicht, die-weil vor Jharenn uff die berg zehenden wenig achtung gegebenn wordenn, geschehenn, das Honfelss zunn Engelbecher Zhendenn die helfft Pfertzbächer Zehendes und der Pfarher zu Deckensbach die ander helfft nach sich gezogenn. Nassaw aber hatt uff der Wustenung gar keine gerechtigkeitt und stehet dieselb hochgedachtem meinem g. f. und hernn allein zu. Dieweill nuhn der Pfertzbecher Zehendt inn Nassawischenn Lehenbrieffenn nicht befunden, so hatt der Rhentmeister denselben diess vergangene Jhar eingenommen und meynem g. f. und hernn etc. verrechnedt. Dort, wo der Treisbach entspringt, also östlich unter dem „Ahrennest", am Wege von Engelbach nach Katzbach, lag vor Zeiten der Ort Albertshausen, (Alberdehusen 1519) bei Engelbach. Er kann im 15. Jahrhundert aber nicht mehr bestanden haben, da er im Diöcesanverzeichnis nicht mehr genannt ist. Seine Einwohner sind wohl gen Engelbach, Dexbach und Treisbach gezogen. Im Jahre 1529 belehnten die von Ders (Dersch) Einwohner zu Engelbach mit der Heiffte der Wostonge (Wüste) genannt dy Albertshußen zcu Engel-bach gelygen, so wie 1557 mit der Hälfte der Güter „vor dem Arnest zu Albertshausen." (Noch Wüstungen im Großherzogtum Hessen von Georg W. Justus Wagner — Seite 351) Der Engelbach, der in vorigen Jahrzehnten seinen Namen von dem Ort Engelbach erhielt, hat ursprünglich zwei andere Namen geführt, nämlich, Laut-ern-bach und Oh. Nach W. J. Wagner vereinigte sich der Pferdsbach in einen südwestlich von Dexbach entspringenden Bach an der gemeinschaftlichen Grenze zwischen Dexbach und Engelbach, in der „Lauternbach", der von Dexbach nach Engelbach läuft. Und in dem Lagerstück und Steuerbuch der Dorf-schaft Treisbach im Amt Wetter aus dem Jahre 1782 heißt es: Durch dieses Dorf fließet ein geringer Bach, „Oh" genannt, welcher über Dexbach im Darmstädtischen entspringet, zwei oberschächtige Mühlen über hiesigem Orte treibet und seinen Lauf von hier weiter fort auf Oberndorf, Amönau bis Wetter nimmt, selbst sich sol cher in die Wettschaft sich ergießet. In bezug auf die Mühle in Engelbach ist eine Urkunde von Interesse, die am 16. Juni 1573 zu Marpurg gefertigt wurde. An diesem Tage hat Landgraf Ludwig zu Hessen Hilnhennen Sohn von Engelbach mit dem Waßergang auf seiner Mühle daselbst zu Engelbach 8 Jahre lang zu Landsiedelrecht belehnt des falls Er jährlich in die Rentherey Biedenkopf 1 Reichstahler, 1 Ganß und 1 Hahnen erlegen und bezahlen solln. Nach der Hauptbevölkerungsliste von 1846 des Landratsamtes Biedenkopf hatte die Gemeinde Engelbach 2 öffentliche Gebäude, 62 Wohnhäuser, 74 Familien, 54 Knaben, 73 Mädchen. Uber 14 Jahre 134 männliche und 160 weibliche Seelen. 421 Seelen = 421 Lutheraner, außerdem 2 Staatsdiener, 35 Acker-leute, 11 Gewerbeleute, 4 Acker- und Gewerbeleute zugleich sowie 19 Tagelöhner männl. und 11 Tagelöhner weiblich, 1 männlicher Dienstbote, 2 weibliche Dienstboten. Zahl der Ortsansässigen, die sich außerhalb auffialten: Inland: 10 Ausland 5. Eine Cappelle, 1 Backhaus. Keine Personen über 90 Jahre. Nach Wagner, III. Band von 1830 befanden sich im Ort Töpfereien, 1 Mahl- und Olmühle und 1 Kupferbergwerk. Schon in alten Zeiten wurde hier Erz verspürt und 1654 wurde des Erzes hier erwähnt. Meine Heimatländer waren scheinbar schon in früheren Zeiten mit keinem Untertanengeist behaftet, denn am 12. April 1813 erhebt Klage beim Großherzoglichen Kreisrath in Biedenkopf der Schulvikar Holzheimer zu Dexbach gegen 21 Engelbächer, weil diese nicht die zu leistenden 3 Kronen bzw. 1 Laibbrod gegeben haben. Für Nr. 16 vermerkt er am Schluß, daß dieser wohl das Brod geliefert hatte, aber nach Prüfung durch den Kirchenvorstand als nicht genießbar wieder zurück erhielt. Am 24. 5. 1853 berichtet der Gemeindeeinnahmer Medebach von Dexbach an Kreisrath, daß er den Entwurf des Pffindungsbefehls an seinen Bürgermeister übergeben hat und das 4 Engelbächer die Mahnzettel zurückschickten und Lieferung von Brod und Geld verweigert hatten. Im Jahre 1788 herrschte in hiesiger Gegend unter den Hunden die Tollwut. Sehr interessant die Verordnung vom 31. Januar 1778 von Ludwig Landgraf zu Hessen, tolle Hunde betreffend. Es folgt die Verordnung: Kein Aussaugen der Wunde! Es ist notwendig, daß gebissener Mensch keine Wärme, aller Gemüts- und Leibesbewegungen enthalte, kein Fleisch, Wein, Gewürz, Alkohol, nur Milch, Obst oder Pflanzenspeisen, folgender Trank mit Nutzen dabey zu gebrauchen: Man nimmt 4 Loth ungerollte Gerste, wäscht sie in lauem Wasser, kocht sie nachhero mit 5 Schoppen Wasser so lange, bis sie durchgehends aufgesprungen ist, seiget sie sohin durch Leinwand und mischet endlich 3 Loth Honig und 2 Loth Weinessig darunter. Von diesem Trank soll Patient nach genügen trinken, und derselbe so oft frisch gemacht werden, als von Nöthen ist. Dieses Heilmittel ist von Hochfürstlicher Regierung dahio zur Vertheilung in sämtliche Hochfürstliche Lande der Hirschapotheke anvertraut und übergeben worden. Dosis von diesem Pulver kosten 6 Kreuzer. Soweit die wichtigsten urkundlichen Nachweise über die Gemeinde Engelbach. Leider fehlen hier die Aufzeichnungen aus dem 17. und 18. Jahrhundert, um eine lückenlose Dorfgeschichte zu geben. Scheinbar sind diese Aufzeichnungen durch Kriegsereignisse unterlassen worden oder verlorengegangen.

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Geschichte der Gemeinde Engelbach im Kreis Biedenkopf (von Karl Kohlberger) Wenn man in Wetter, Krs. Marburg, die Bundesstraße 252 verläßt, erreicht man über die Orte Amönau, Treisbach in Richtung Sackpfeife (674 m ü. d. M.) Engelbach, den ersten Ort hinter der gemeinsamen Kreisgrenze Marburg- Biedenkopf. In einem stillen, lieblichen Tal zu beiden Seiten an den klaren klingenden Wassern des Engelbach gelegen, wird dieser Ort von den bewaldeten Ausläufern des Rothaar-Lützler-Gebirges umgeben, im Südwesten das Ahrennest, im Nordwesten die Sackpfeife. Ein landschaftlich schöner, reizender und sauberer Ort. Viele Wanderwege durch Laub- und Nadelwälder in die nahe und weite Umgebung bieten den Erholungssuchenden und Naturfreunden Stille, Ruhe und Erholung. Eine schöne, kleine Kirche, eine neuerbaute Schule, Backhaus und Dorfgemeinschaftshaus sowie eine Alte Mühle mit einem oberschächtigen Wasserrad verbinden Fortschritt und Romantik am trefflichsten. Die Entstehungszeit des Ortes Engelbach ist nicht bekannt. Es kann aber angenommen werden, daß die Gründung sehr weit zurückreicht, spätestens in die Zeit des in dieser Gegend herrschenden Geschlechts der Grafen Giso, die auf der Burg Hollende saßen und die Vogtei über das Königsstift Wetter inne hatten. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß die Bewohner von Engelbach, Pferdsbach, Albertshausen und Dexbach in den versteckten Tälern, im Rücken und Schutz der Hollende, ihrer friedlichen Arbeit in Feld und Wald nachgehen konnten. Urkundlich wurde Engelbach, früher genannt Engelenbahc, auch Engelbahc, im Jahre 1237 genannt. Es gehörte um 1534 innerhalb des kleinen Gerichtes Dexbach zum Gericht Dautphe, Amt Biedenkopf, stand im 15. Jahrhundert unter dem Dekanat Kesterburg (Christenberg) und wurde 1577 nach Dexbach hineingepaart. (Reimer, Histor, Ortslexikon) Engelbach hat schon 1318 dem Stadtgericht Biedenkopf angehört, da damals ein Verkauf Engelbächer Güter betreffend, vor dem dortigen Gericht beurkundet wird. Im Jahre 1356 wird das Untergericht (1495 Haibgericht) Dexbach bekannt, als es vom Landgrafen Heinrich und dessen Sohn als Teil des Amtes Biedenkopf an Wie- gand von Sichertshausen und dessen Stiefsohn Johann von Breidenbach verpfändet wurde. Es bestand 1502 aus den Dörfern Dexbach und Engelbach; außerdem gehörte die heutige Wüstung Pferdsbach dazu. Es wird angenommen, daß das Dexbacher Gebiet ursprünglich nach Wetter gehört habe und das Gericht deshalb eingerichtet und nach Biedenkopf ausgerichtet wurde, weil der Weg nach Biedenkopf über die Bergkette für die Bewohner vorgenannter Orte zu beschwerlich war. Es hat wohl nur örtliche Bedeutung gehabt, denn das Schultheißenamt wurde zwischen 1451 und 1472 mit dem Schultheißenamt des Stadtgerichts Biedenkopf vereinigt. Es wird noch 1592 und 1630 erwähnt. (Ulrich Lennarz, Territorialgeschichte des Hess. Hinterlandes) Graf Siegfried von Wittgestein (Widechenstein), seine Ehefrau Ida und ihre Söhne geistlichen und weltlichen Standes überlassen dem Zisterzienserinnenkloster Calderin (Caldern) einige Eigentümer u. a. einige Güter zu Engelbach mit allem Zubehör. Siegler: Aussteller und Stadt Biedenkopf. Zeugen: u. a. Heinrich, Dekan zu Arfeld (Arvelden), Andreas, Pfarrer zu Asphe (Aspha) und Gerlach Truchseß (Trusheim?). Acta in Biedencap, a. D. 1283, Monas Februarie 5, in die Agatie Virginis. (Die oberhess. Klöster, Registen und Urkunden, 1. Band von Friedrich Schunder) Am 26. Juni 1301 überlassen Bertrad, genannt von Rüdigheim (Rutdinkeln) und ihre Tochter Bertrad dem Kloster Caldern unter anderem zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil vor Schöffen und Bürgern von Marburg, Abtissin und Convent des Klosters Caldern u. a. alle ihre Güter zu Engelbahc (Engelbach) mit sämtlichem Zubehör, behalten sich aber lebenslänglich den Ertrag vor. Auch dürfen sie sich an die Güter halten, wenn sie in Not geraten. Heinrich Großer, Heinrich sein Sohn, dessen Ehefrau Hette und dessen Söhne Johann und Kunz verkaufen unter dem 28. Mai 1358 Johann Scheuernschloß (Schürinzlozze = Scheuers) Konversen. Jutta, Abtissin und dem Konvent des Klosters Caldern eine Gülte von 1 Mark Pfennigen an Martini 1 Gans, 1 Huhn und 1 Fastnachtshuhn aus ihrem Gut zu Engelbach, von dem sie schon 2 Schillinge Zins erhalten. Siegler: Dietrich Rump von Hohenfels (Hohinvels) Ritter. Zeugen: Werner Falkenstein, Bürgermeister. Heidenreich der Jüngere, Schöffe zu Biedencap. Hetzel von Beneschir. (Bonacker?) Kunz Großier, Konrad von Bambach.Henne Wiganshen zu Engelbach und seine Ehefrau Eylche Schybe geben mit Zustimmung der Söhne der Eylche, Hans und Martin Mundenheim, dem Konvent Georgenberg (Jergenberge) bei Frankenberg einen Jahreszins von 1 Gans und 1 Huhn. Am 16. Mai 1528 verkauft Landgraf Philipp von Hessen wiederkäuflich an Hans im Schafstall und seiner Ehefrau Grete zu Engelbach (jetziger Grette Hop-Hof; nach Überlieferung) im Amt Biedenkap ein Gut zu Engelbach — mit allem Zubehör, daß erfrüher vom Kloster Caldern als Landsiedel besaß und von dem er dem Kloster jährlich 11 Schillinge, 1 Gans, 1 Hahn und 1 Huhn zu geben hatte, für 20 Gulden zu je 26 Albus, Datum 16. May, Anno 1528. Gleichzeitig verkauft Landgraf Philipp von Hessen an Paul Bungern und seiner Ehefrau Gertrud und seinem Stiefsohn Hans zu Engelbach (Ingeinbach) im Amt Biedenkopf ein Gut zu Engelbach, das früher dem Kloster Caldern gehörte und ihm jährlich 30 Albus, 2 Gänse, 2 Hähne und 2 Hühner zu zinsen hatte, für 30 Gulden, zuje 26 Albus. (Die oberhess. Klöster, Regesten und Urkunden, 1. Band von Friedrich Schunder) Ein glücklicher Zustand und eine gute Sitte in unserem hessischen Raum, daß vorgenannte Namen zu großen Teilen durch Jahrhunderte hindurch noch heute als feste Hausnamen bestehen und erhalten geblieben sind, wenn auch die Familiennamen wechselten. Zur Gemarkung Engelbach gehörten früher noch zwei Orte und zwar Pferdsbach (Perdisbach) und Albertshausen (Albertehusen). Nach einer Urkunde aus dem 16. Jahrhundert berichtet der Rhentmeister Bastian Bender zu Biedencapif in Eröffnung der Honfeldischenn brieue folgendes: Vors (Zum) vierdt werde inn Nassawischenn lehenbrieffenn des ganzen zehendenn zu Engelbach gedacht. Es sey aber nebenn Engelbach ein ander dorff vor zeittenn gelegen gewesen genandt Pferdsbach; solches sey nuhnmer ein Wustenung und noch heutigs dags unserm g. nedigen f. ürsten und hern etc. mit dinst, bede, güldt, haffern und anderm uffs hauss Biedencapff gewertig und dinstpflichtig; daselbst sey ein sonder Zehendt, von der Engelbacher Feldt Marckt abgesondert, denselben Zehenden hab Honfeiss zu sich in den Engelbecher Zehendenn zur helfft gezogenn und also mitteinander alweg gehabenn, die ander helfft hab Ihe und alwegs der Pfarher zu Deckenssbach ingehabtt. Die Erbenn so die Wustenung inhabenn seinn zu theill ghenn Engelbach und zum theill ghenn Deckenssbach gezogen und dem- nach die gebreuch solcher Wustenung zu gleichem theill ghenn Deckensbach und Engellbach gebrauchdt, dahero vielleicht, die-weil vor Jharenn uff die berg zehenden wenig achtung gegebenn wordenn, geschehenn, das Honfelss zunn Engelbecher Zhendenn die helfft Pfertzbächer Zehendes und der Pfarher zu Deckensbach die ander helfft nach sich gezogenn. Nassaw aber hatt uff der Wustenung gar keine gerechtigkeitt und stehet dieselb hochgedachtem meinem g. f. und hernn allein zu. Dieweill nuhn der Pfertzbecher Zehendt inn Nassawischenn Lehenbrieffenn nicht befunden, so hatt der Rhentmeister denselben diess vergangene Jhar eingenommen und meynem g. f. und hernn etc. verrechnedt. Dort, wo der Treisbach entspringt, also östlich unter dem „Ahrennest", am Wege von Engelbach nach Katzbach, lag vor Zeiten der Ort Albertshausen, (Alberdehusen 1519) bei Engelbach. Er kann im 15. Jahrhundert aber nicht mehr bestanden haben, da er im Diöcesanverzeichnis nicht mehr genannt ist. Seine Einwohner sind wohl gen Engelbach, Dexbach und Treisbach gezogen. Im Jahre 1529 belehnten die von Ders (Dersch) Einwohner zu Engelbach mit der Heiffte der Wostonge (Wüste) genannt dy Albertshußen zcu Engel-bach gelygen, so wie 1557 mit der Hälfte der Güter „vor dem Arnest zu Albertshausen." (Noch Wüstungen im Großherzogtum Hessen von Georg W. Justus Wagner — Seite 351) Der Engelbach, der in vorigen Jahrzehnten seinen Namen von dem Ort Engelbach erhielt, hat ursprünglich zwei andere Namen geführt, nämlich, Laut-ern-bach und Oh. Nach W. J. Wagner vereinigte sich der Pferdsbach in einen südwestlich von Dexbach entspringenden Bach an der gemeinschaftlichen Grenze zwischen Dexbach und Engelbach, in der „Lauternbach", der von Dexbach nach Engelbach läuft. Und in dem Lagerstück und Steuerbuch der Dorf-schaft Treisbach im Amt Wetter aus dem Jahre 1782 heißt es: Durch dieses Dorf fließet ein geringer Bach, „Oh" genannt, welcher über Dexbach im Darmstädtischen entspringet, zwei oberschächtige Mühlen über hiesigem Orte treibet und seinen Lauf von hier weiter fort auf Oberndorf, Amönau bis Wetter nimmt, selbst sich sol cher in die Wettschaft sich ergießet. In bezug auf die Mühle in Engelbach ist eine Urkunde von Interesse, die am 16. Juni 1573 zu Marpurg gefertigt wurde. An diesem Tage hat Landgraf Ludwig zu Hessen Hilnhennen Sohn von Engelbach mit dem Waßergang auf seiner Mühle daselbst zu Engelbach 8 Jahre lang zu Landsiedelrecht belehnt des falls Er jährlich in die Rentherey Biedenkopf 1 Reichstahler, 1 Ganß und 1 Hahnen erlegen und bezahlen solln. Nach der Hauptbevölkerungsliste von 1846 des Landratsamtes Biedenkopf hatte die Gemeinde Engelbach 2 öffentliche Gebäude, 62 Wohnhäuser, 74 Familien, 54 Knaben, 73 Mädchen. Uber 14 Jahre 134 männliche und 160 weibliche Seelen. 421 Seelen = 421 Lutheraner, außerdem 2 Staatsdiener, 35 Acker-leute, 11 Gewerbeleute, 4 Acker- und Gewerbeleute zugleich sowie 19 Tagelöhner männl. und 11 Tagelöhner weiblich, 1 männlicher Dienstbote, 2 weibliche Dienstboten. Zahl der Ortsansässigen, die sich außerhalb auffialten: Inland: 10 Ausland 5. Eine Cappelle, 1 Backhaus. Keine Personen über 90 Jahre. Nach Wagner, III. Band von 1830 befanden sich im Ort Töpfereien, 1 Mahl- und Olmühle und 1 Kupferbergwerk. Schon in alten Zeiten wurde hier Erz verspürt und 1654 wurde des Erzes hier erwähnt. Meine Heimatländer waren scheinbar schon in früheren Zeiten mit keinem Untertanengeist behaftet, denn am 12. April 1813 erhebt Klage beim Großherzoglichen Kreisrath in Biedenkopf der Schulvikar Holzheimer zu Dexbach gegen 21 Engelbächer, weil diese nicht die zu leistenden 3 Kronen bzw. 1 Laibbrod gegeben haben. Für Nr. 16 vermerkt er am Schluß, daß dieser wohl das Brod geliefert hatte, aber nach Prüfung durch den Kirchenvorstand als nicht genießbar wieder zurück erhielt. Am 24. 5. 1853 berichtet der Gemeindeeinnahmer Medebach von Dexbach an Kreisrath, daß er den Entwurf des Pffindungsbefehls an seinen Bürgermeister übergeben hat und das 4 Engelbächer die Mahnzettel zurückschickten und Lieferung von Brod und Geld verweigert hatten. Im Jahre 1788 herrschte in hiesiger Gegend unter den Hunden die Tollwut. Sehr interessant die Verordnung vom 31. Januar 1778 von Ludwig Landgraf zu Hessen, tolle Hunde betreffend. Es folgt die Verordnung: Kein Aussaugen der Wunde! Es ist notwendig, daß gebissener Mensch keine Wärme, aller Gemüts- und Leibesbewegungen enthalte, kein Fleisch, Wein, Gewürz, Alkohol, nur Milch, Obst oder Pflanzenspeisen, folgender Trank mit Nutzen dabey zu gebrauchen: Man nimmt 4 Loth ungerollte Gerste, wäscht sie in lauem Wasser, kocht sie nachhero mit 5 Schoppen Wasser so lange, bis sie durchgehends aufgesprungen ist, seiget sie sohin durch Leinwand und mischet endlich 3 Loth Honig und 2 Loth Weinessig darunter. Von diesem Trank soll Patient nach genügen trinken, und derselbe so oft frisch gemacht werden, als von Nöthen ist. Dieses Heilmittel ist von Hochfürstlicher Regierung dahio zur Vertheilung in sämtliche Hochfürstliche Lande der Hirschapotheke anvertraut und übergeben worden. Dosis von diesem Pulver kosten 6 Kreuzer. Soweit die wichtigsten urkundlichen Nachweise über die Gemeinde Engelbach. Leider fehlen hier die Aufzeichnungen aus dem 17. und 18. Jahrhundert, um eine lückenlose Dorfgeschichte zu geben. Scheinbar sind diese Aufzeichnungen durch Kriegsereignisse unterlassen worden oder verlorengegangen.

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